
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden «AGB» genannt) gelten für den gesamten Geschäftsbereich der Gygax Architekten AG sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart haben. Abweichende Bedingungen, die Gygax Architekten AG nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, haben keine Gültikgkeit. In diesem Vertrag enthaltene oder daraus hervorgehende Rechte dürfen nur von der Gygax Architekten AG an Drittparteien abgetreten werden.
1. Geltungsbereich
2. Vertragsabschluss
Durch die Annahme des Angebots der Gygax Architekten AG durch den Kunden kommt der Vertragsabschluss zustande. Die Lieferung von Geräten, Software und Dienstleistungen erfolgt auf den im Vertrag festgelegten Termin unter Vorbehalt allfälliger Umstände, die ausserhalb des Einflusses und der von der Gygax Architekten AG zu beachtenden Sorgfalt liegen.
Der Vertrag kommt auf jeden Fall zustande, wenn der Kunde die von der Gygax Architekten AG angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt. Der Käufer ist nicht berechtigt, infolge eines Lieferverzugs vom Kaufvertrag zurückzutreten, und verzichtet ausdrücklich auf jegliche Schadenersatzforderung gegenüber der Gygax Architekten AG. Liefer- und Installationskosten gehen in der Regel zu Lasten des Käufers.
Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Alle Preise verstehen sich exklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MwSt.) sowie weiterer allfällig andwendbarer Steuern.
Die Gygax Architekten AG behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise auf der Website der Gygax Architekten AG und gemäss Preisliste der Gygax Architekten AG. Wurde eine Provision vereinbart, wird diese mit Erfüllung der Pflichten durch die Gygax Architekten AG geschuldet. Ob der Endkunde den Kunden bezahlt, hat keinen Einfluss auf die Entstehung und Fälligkeit der Provision, relevant ist die Pflichterfüllung durch die Gygax Architekten AG.
3. Preise
Die Bezahlung erfolgt per Vorausszahlung oder Rechnung (10 Tage ab Erhalt), wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
Wird die Rechnung nicht innert der Zahlungsfrist beglichen, wird der Kunde gemahnt. Begleicht der Kunde die Rechnung nicht innert der angesetzten Mahnfrist fällt er automatisch in Verzug.
Ab Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Kunde einen Verzugszinsen in der Höhe von fünf Prozent.
Bietet die Gygax Architekten AG auch Produkte über eine Onlineplattform zum Kauf, Miete oder sonstiger Nutzung an, so kann sie Bezahlung auch auf dem elektronischen Weg im Rahmen des Bestellvorganges (Kreditkarten, Paypal oder andere Zahlungssysteme) verlangen.
Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen die Gygax Architekten AG ist nicht zulässig.
Der Gygax Architekten AG steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Lieferung oder Dienstleistungserbringung zu verweigern.
4. Bezahlung
5. Pflichten der Gygax Architekten AG
Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, erfüllt die Gygax Architekten AG ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Werden keine weiteren Bestimmungen vereinbart gilt als Erfüllungsort der Sitz der LUMEOS GmbH.
Die Gygax Architekten AG hat das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen. Die Gygax Architekten AG hat sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgt.
Der Kunde ist verpflichtet sämtliche Vorkehrungen, welche zur Erbringung der Dienstleistung durch die Gygax Architekten AG erforderlich sind umgehend vorzunehmen. Der Kunde hat die Vorkehrungen am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. Je nach Umständen gehört dazu das Erbringen geeigneter Informationen und Unterlagen für die Gygax Architekten AG.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass auf seiner Seite die technischen und tatsächlichen Voraussetzungen für den Empfang und die Nutzung der Dienstleistungen, Daten und Inhalte gegeben sind. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, hat dies keinen Einfluss auf das Zustandekommen und das Weiterbestehen des Vertrages zwischen dem Kunden und der Gygax Architekten AG.
Der Kunde verpflichtet sich, die bei der Anmeldung erforderlichen personenbezogenen Daten wahrheitsgemäss anzugeben und Änderungen der personenbezogenen Daten der Gygax Architekten AG mitzuteilen.
6. Pflichten des Kunden
7. Abwerbe- und Anstellungsverbot
Der Kunde darf ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Gygax Architekten AG dessen Mitarbeitende oder sonstige Hilfspersonen weder auf eigene noch auf Rechnung eines Dritten abwerben oder einstellen. Auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist es dem Kunden untersagt, Mitarbeitende oder sonstige Hilfspersonen der Gygax Architekten AG in irgendeiner Weise direkt oder indirekt zu beschäftigen. Dieses Verbot gilt bis drei Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und ist auf das Tätigkeitsgebiet des entsprechenden Mitarbeiters oder Hilfsperson beschränkt.
8. Haftung
Gygax Architekten AG verpflichtet sich, den Auftrag mit grösstmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig und vertraulich zu behandeln.
Schadensersatzansprüche gegen die Gygax Architekten AG sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt ein Jahr und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsfristen im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
Für alle weiteren Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Zivilgesetzbuches (ZGB).
Der Höhe nach ist die Haftung der Gygax Architekten AG beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.
Die Haftung der Gygax Architekten AG für Mängelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, soweit sich die Haftung desselben nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.
Die Gygax Architekten AG haftet nicht für Ausfälle, die nicht auf eigenes Verschulden zurückzuführen sind. Dazu gehören insbesondere Probleme oder Störungen der Internetverbindung, der Verfügbarkeit der Webseite, von Maildiensten u.a., für welche die Verantwortung beim Webhosting-Provider bzw. einem Serverdienstleister liegt.
Gygax Architekten AG übernimmt keine Gewährleistung für eingesetzte Dritt-Software (z.B. WordPress etc.). Für Änderungen von Gygax Architekten AG an dieser Software (z.B. Programmierung von Add-Ons) übernimmt Gygax Architekten AG nach Abnahme durch den Auftraggeber keine Haftung. Die Software gilt spätestens dann als abgenommen, wenn sie im Produktiveinsatz (z.B. Freischaltung im Web) steht. Gygax Architekten AG weist darauf hin, dass ggf. eingesetzte Fremd-Programme unentdeckte Sicherheitsrisiken beinhalten können. Gygax Architekten AG haftet nicht für durch Fehler an Fremd-Programmen hervorgerufenen Schäden.
Die ständige Überwachung der Verfügbarkeit und korrekten Funktion der Webseite ist nicht Aufgabe der Gygax Architekten AG, sofern nicht anders vereinbart.
9. Immaterialgüterrechte
Sämtliche Rechte an den Produkten, Dienstleistungen und allfälligen Marken stehen der Gygax Architekten AG zu oder sie ist zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt.
Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung etwelcher Immaterialgüterrechte zum Inhalt, es sei denn dies werde explizit erwähnt.
Zudem ist jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von Informationen, Bildern, Texten oder sonstigem welches der Kunde im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen erhält, untersagt, es sei denn, es werde von der Gygax Architekten AG explizit genehmigt.
Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit der Gygax Architekten AG Inhalte, Texte oder bildliches Material an welchem Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.
Die Gygax Architekten AG darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Die Gygax Architekten AG ergreift die Massnahmen welche zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch die Gygax Architekten AG vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass die Gygax Architekten AG auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist Informationen vom Kunden diesen oder Dritten bekannt zu geben. Hat der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt, darf die Gygax Architekten AG die Daten zu Marketingzwecken verwenden. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftrage Dienstleistungspartner oder sonstigen Dritten weitergegeben werden.
10. Datenschutz
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Gygax Architekten AG jederzeit geändert werden.
Die neue Version tritt dreissig Tage nach der Mitteilung oder Aufschaltung auf der Website (www.gygax-architekten.ch) durch die Gygax Architekten AG in Kraft.
Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft war, ausser dann wenn der Kunde einer neueren Version der AGB zugestimmt.
11. Änderungen
Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus individuellen Verträgen, welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren gehen diesen AGB vor.
12. Priorität
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.
13. Salvatorische Klausel
Beide Parteien, sowie deren Hilfspersonen, verpflichten sich, sämtliche Informationen welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.
14. Vertraulichkeit
Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Gygax Architekten AG, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden unmöglich so ist die Gygax Architekten AG während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 (dreissig) Tage kann die Gygax Architekten AG vom Vertrag zurück treten. Die Gygax Architekten AG hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt vollumfänglich zurück zu erstatten.
Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major sind ausgeschlossen.
15. Höhere Gewalt
Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz der Gygax Architekten AG zuständig. Der Gygax Architekten AG steht es frei, am Sitz des Beklagten eine Klage anzuheben.
16. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
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